Autor Thema: Wasseranschlusskosten Rückerstattung  (Gelesen 2353 mal)

rabe

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Wasseranschlusskosten Rückerstattung
« am: 29. Juli 2009, 18:24:03 »
Nach Urteil des Finanzgerichtshof zu Hausanschlusskosten

ENRW erstattet Geld auf Antrag zurück

Kunden der ENRW Energieversorgung Rottweil, die in den vergangenen neun Jahren einen neuen Wasserhausanschluss erhalten haben, können sich nun Geld zurückerstatten lassen.

Bis vor neun Jahren galt laut Gesetzgeber für die Lieferung von Trinkwasser und das Verlegen eines Anschlusses noch der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent. Ab August 2000 haben die Finanzbehörden die Wasserversorger darauf aufmerksam gemacht, dass das Legen von Hausanschlüssen nicht zum Lebensmittel Wasser gehöre und somit nicht mit dem ermäßigten Steuersatz abgerechnet werden dürfe. Die Wasserversorger sind dieser Anweisung der Finanzbehörden nachgekommen und haben die ab dann gültigen 16 Prozent Umsatzsteuer, später 19 Prozent, berechnet.

Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil von Oktober vergangenen Jahres nun aber entschieden, dass die Bauherren zuviel Steuer zahlen mußten und widerspricht somit der bisherigen Praxis der Finanzbehörden. Der Gerichtsentscheid wird damit begründet, dass die Wasserleitung ein untrennbarer Teil der Wasserliefung sei und somit doch nur mit sieben Prozent besteuert werden dürfe.

Das Urteil des Bundesfinanzgerichts hat aufwändige Rückerstattungsaktionen bei den Wasserversorgern zur Folge. Als Service für die Kunden erstattet die ENRW betroffenen Kunden auf Antrag die zu hoch in Rechnung gestellten Steuern zurück. Grundsätzlich wäre für die Korrektur das Finanzamt zuständig. Unter Angabe des Anschlussobjekts und der Rechnungsnummer können die Betroffenen den Antrag direkt an die ENRW schicken.

Info: Der „Antrag auf Umsatzsteuer-Rückerstattung für Wasserhausanschlüsse“ ist auf der ENRW Homepage (www.enrw.de) auf der Startseite rechts unter „ENRW direkt“ zu finden, oder kann im ENRW Kundeninformationszentrum KIZ , Kapellenhof 6 in Rottweil abgeholt werden.


Laut neuester Nachricht aus der NRWZ online


Hab meinen Antrag schon bestätigt bekommen
Gruß RABE
Gruß   Rabe