Die Verteidigerin des früheren Spitalleiters machte den Vorschlag, das Verfahren ohne Prozess über einen Strafbefehl abzuschließen.
Die Staatanwaltschaft prüft jetzt den Vorschlag. Viele Rottweiler würden eine Bewährungsstrafe für Wenzler sicher nicht verstehen,
wer eine ihm anvertraute alte Frau bestiehlt, gehört ins Gefängnis!
Die Staatsanwaltschaft sagt, dass der Spitalleiter in U-Haft gesessen habe (ein paar Tage?), dass er seinen Beruf verloren habe und
dass seine zerstörte Stellung in der Stadt beim Strafmaß einzubeziehen sei. Welche Nachsicht der Staatsanwaltschaft! Da fragt man
sich sofort, welche Umstände oder Beziehungen zu solch einer milden Einstellungen der Staatsanwaltschaft geführt haben können.
Wie wäre es noch zusätzlich mit einem Rettungsschirm für den armen Ex-Spitalleiter? Das ist ja gerade in Mode, um kriminelle Elemente
zu schützen!