Autor Thema: Bewährungsstrafe für früheren Spitalleiter?  (Gelesen 5045 mal)

zorro

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Bewährungsstrafe für früheren Spitalleiter?
« am: 11. Februar 2009, 18:39:19 »
Die Verteidigerin des früheren Spitalleiters machte den Vorschlag, das Verfahren ohne Prozess über einen Strafbefehl abzuschließen.
Die Staatanwaltschaft prüft jetzt den Vorschlag. Viele Rottweiler würden eine Bewährungsstrafe für Wenzler sicher nicht verstehen,
wer eine ihm anvertraute alte Frau bestiehlt, gehört ins Gefängnis!

Die Staatsanwaltschaft sagt, dass der Spitalleiter in U-Haft gesessen habe (ein paar Tage?), dass er seinen Beruf verloren habe und
dass seine zerstörte Stellung in der Stadt beim Strafmaß einzubeziehen sei. Welche Nachsicht der Staatsanwaltschaft! Da fragt man
sich sofort, welche Umstände oder Beziehungen zu solch einer milden Einstellungen der Staatsanwaltschaft geführt haben können.

Wie wäre es noch zusätzlich mit einem Rettungsschirm für den armen Ex-Spitalleiter? Das ist ja gerade in Mode, um kriminelle Elemente
zu schützen!

muhqu11

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Re: Bewährungsstrafe für früheren Spitalleiter?
« Antwort #1 am: 12. Februar 2009, 13:05:28 »
Da kann ich Dir uneingeschränkt zustimmen, so einer gehört hinter Gitter, aber leider läuft es ja doch oft so, daß man die "Großkopfeten" verschont und lieber die Kleinen hängt,( Ironiemodus an) wahrscheinlich war die alte Dame auch selber schuld, daß sie bestohlen wurde :evil: (Ironiemodus aus )

Mich würde interessieren wer denn die Verteidigerin ist, stammt sie aus Rottweil.....ich habe gerade mit einer zu tun, das könnte zu dieser Person passen :evil: :evil: ....nichts strafrechtliches nur familienrechtlich  :roll:
Ciao Jörg

Hummel

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Re: Bewährungsstrafe für früheren Spitalleiter?
« Antwort #2 am: 12. Februar 2009, 15:55:44 »
Mein Gott ich darf gar nicht daran denken meine Eltern wohnten auch im Spitl.

Aber hinter Gittern bringt auch nicht viel,weil die Kosten trägt ja wieder der arme Steuerzahler.
Am besten wäre in die Sahara zum Sandsäcke füllen.
Da wäre Er beschäftigt und Er wüßte dann was arbeiten heißt???

zorro

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Unglaublich
« Antwort #3 am: 02. Mai 2009, 09:14:55 »
Das Verfahren gegen den früheren Spitalleiter wird eingestellt und er bekommt 1 Jahr auf Bewährung:

http://www.nrwz-online.de/v5/rottweil/00026476/

Besonders die Begründung des Oberstaatsanwalts Dr. Foth läßt einem die Haare zu Berge stehen, der arme arme Täter, er saß ein paar Tage in der Zelle und hat seinen guten Ruf verloren...  wo leben wir eigentlich?

Zimmerner

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Re: Bewährungsstrafe für früheren Spitalleiter?
« Antwort #4 am: 02. Mai 2009, 09:25:39 »
Der Staatsanwalt als wahrer advocatus diaboli!  :wink: