Autor Thema: Zweierlei Maß beim Umgang mit Nazisymbolen?  (Gelesen 5702 mal)

Norbert

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Zweierlei Maß beim Umgang mit Nazisymbolen?
« am: 25. Dezember 2006, 08:52:14 »
Gestern Abend bin ich beim Zappen durchs Fernseh-Programm kurz bei der Serie Southpark auf MTV hängengeblieben. In der Serie wurde der Massenmörder Charles Manson als Comicfigur mit einem eindeutig erkennbaren Hakenkreuz auf der Stirn gezeigt. Ich erinnere mich an ein Urteil des Landgerichts Stuttgart gegen einen Händler von Anti-Nazi-Symbolen im September 2006, der zu einer Geldstrafe von 3.600 Euro verurteilt wurde. Der Händler hatte u. a. Buttons vertrieben, die ein durchgestrichenes Hakenkreuz zeigten. Dabei war klar zu erkennen, dass der Button eine antifaschistische Zielrichtung hatte.

Und was hat das jetzt mit Rottweil zu tun?

Für das Foto des Rätsels vom 24.12.2006 habe ich die Hakenkreuze auf dem Segelflugzeug und der NS-Uniform unkenntlich gemacht, um keine Schwierigkeiten durch übereifrige Staatsanwälte zu bekommen. Aber eigentlich würde ich die Hakenkreuze aus dokumentarischen Gründen gerne beibehalten, natürlich nicht um Werbung für den mörderischen Nationalsozialismus oder Neonazis zu betreiben. Und dann sehe ich dieses Hakenkreuz am Heiligen Abend auf MTV. Wird die Staatsanwaltschaft jetzt gegen MTV vorgehen?

Vielleicht kann mir ja jemand helfen: Ist die Darstellung des Hakenkreuzes grundsätzlich verboten oder unter Umständen erlaubt, etwa aus künstlerischen oder geschichtlich dokumentarischen Gründen?

Gruß Norbert

Sangosto

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Re: Zweierlei Maß beim Umgang mit Nazisymbolen?
« Antwort #1 am: 27. Dezember 2006, 00:21:32 »
Hallo Norbert,

gemäss Wikipedia wird das so formuliert:

Nach einer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 25, 133, 1973) ist das Verwenden von Abbildungen, die objektiv den Nationalsozialismus nicht befürworten, nicht strafbar.

Der komplette Artikel ist hier zu finden:

http://de.wikipedia.org/wiki/Hakenkreuz#Durchgestrichenes_Hakenkreuz

Gruss
Sangosto
Es grüßt
         Andreas.
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Martin

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Re: Zweierlei Maß beim Umgang mit Nazisymbolen?
« Antwort #2 am: 30. Dezember 2006, 16:12:44 »
Hallo Norbert,

bei der oben erwähnten Comicfigur hätte ich so meine Bedenken, was die Rechtmäßigkeit betrifft.

Im Fernsehen werden jedoch ständig Dokumentationen ohne Zensur der Bilder gezeigt. Außerdem werden ja für neu gedrehte Filme ganze Straßenzüge beflaggt.

Sollte das Zeigen dokumentarischer Originalfotos strafbewehrt sein, dann würde aber das Bildarchiv Foto Marburg mit seinen im Internet verfügbaren unretuschierten Fotos und Plakaten erheblichen Ärger bekommen.
Oder gar die Universitätsbibliothek Freiburg mit ihren Freiburger Historischen Beständen - digitalisiert, die ja nicht nur derartige Abbildungen enthalten, sondern auch noch die typische Propaganda und Hetze dieser Zeit ungeschwärzt wiedergibt.

Gruß Martin

Norbert

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Re: Zweierlei Maß beim Umgang mit Nazisymbolen?
« Antwort #3 am: 30. Dezember 2006, 19:59:24 »
Danke für die Hinweise.

Gruß
Norbert