Vielen Dank Boni und Schreck lass nach...
Wie steht es um die Legitimität einer Baugenehmigung, die in wesentlichen Punkten der Gestaltungssatzung widerspricht?
Kann der entscheidungstragende Ausschuss sich tatsächlich entsprechend seiner Auffassung über die örtlichen Bauvorschriften hinweg setzen
und Präzedenzfälle schaffen? Der Abwägungsprozess bleibt wie so oft im Unklaren und es stinkt nach Willkür - zum Schaden der Stadt Rottweil.
Wer hat namentlich dieses Konstrukt zu verantworten?
Es ist bezeichnend wie solch eine Architektur in an betracht des Hochturms genehmigt werden konnte.
Da wird das moderne Wohnhaus aus den 60er Jahren als Begründung u.a. zur Legitimierung herangezogen, jedoch eine Bausatzung jüngeren Datums, die genau solche Auswüchse jetzt verhindern sollte, ist plötzlich nicht relevant - interessant!^^