Autor Thema: Straftäter übernachten im Wald  (Gelesen 3330 mal)

Norbert

  • Global Moderator
  • Standard
  • *****
  • Beiträge: 400
    • http://www.rottweil.net
Straftäter übernachten im Wald
« am: 06. Juni 2007, 18:31:27 »
Die Polizei Rottweil informiert:

Sie übernachten im Wald und benutzen gestohlene Fahrräder, um auf Einbruchstour zu gehen. Die Polizei ist derzeit mehreren Tätergruppen auf der Spur und bittet die Bevölkerung um Mithilfe.

Spezialisiert haben sich die vermutlich aus dem Ausland kommenden Täter auf Gaststätteneinbrüche. Die Polizei schätzt, dass allein im Regierungsbezirk Freiburg mindestens 80 Straftaten auf das Konto solcher Tätergruppierungen gehen. Im Kreis Rottweil sind sie möglicherweise für den Einbruch in eine Gaststätte in Schenkenzell Ende Mai verantwortlich.

Die Polizei geht davon aus, dass sich die Einbrecher Waldlager einrichten und sich tagsüber dort aufhalten. Nach Mitternacht gehen sie dann auf Tour und brechen in Gaststätten ein. Ihre Nahrungsmittel besorgen sie sich oft durch Einbrüche in Gartenhäuser. Derzeit wird geprüft, ob eine Serie von 20 solcher Aufbrüche in Rottweil der Serie zugeordnet werden kann.
Auf ihren Raubzügen  dürften die Täter größere Strecken mit dem Pkw aber auch mit Bus oder Bahn zurückgelegt haben und des Öfteren mit gestohlenen Fahrrädern zurück zu ihren jeweiligen Lagerplätzen gefahren sein.

Im diesem Zusammenhang ist für die Polizei wichtig, dass

- Einbrüche oder unberechtigte Aufenthalte in Gartenhäusern und Waldhütten bei der nächsten Polizeidienststelle sofort angezeigt werden. Die Täter könnten sich dort mit Kleidungsstücken, Planen, Sitzauflagen sowie notwendigem Werkzeug eindecken oder auch nur kurzfristig dort Unterschlupf suchen.

- Fahrraddiebstähle unverzüglich mitgeteilt werden.

- verdächtige Personen oder Wahrnehmungen (wie zum Beispiel herrenlose Fahrräder, die als wichtiger Spurenträger in Frage kommen könnten), die in oder um Waldgebiete herum gemacht werden, umgehend der nächsten Polizeidienststelle gemeldet werden

- Kennzeichen von verdächtig erscheinenden Fahrzeugen mit ausländischer Zulassung, abgestellt im Bereich von Wald- und Erholungsgebieten, notiert und ebenfalls der Polizei mitgeteilt werden.