Autor Thema: Feuerbrandbefall an Obst- und Ziergehölzen  (Gelesen 3409 mal)

Norbert

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Feuerbrandbefall an Obst- und Ziergehölzen
« am: 21. Juli 2007, 12:01:15 »
Das Landratsamt informiert:

Untersuchungen in den letzten Tagen haben ergeben, dass im Landkreis Rottweil inzwischen die Bakterienkrankheit Feuerbrand örtlich verstärkt auftritt.

Die vom Bakterium Erwinia amylovora verursachte Krankheit befällt verschiedene Obst- und Ziergehölze. Als Wirtspflanzen gelten Apfel, Birne und Quitte sowie Feuerdorn, Weiß- und Rotdorn, Mehlbeere, Vogelbeere, Zierquitte und Felsenmispel (Cotoneaster). Nicht befallen werden dagegen das Stein- und Beerenobst, Wal- und Haselnüsse, andere Laubegehölze sowie alle Nadelgehölze.

Feuerbrandbefall zeigt sich durch rasches Welken, Schwarzwerden und Absterben infizierter Blüten, Blätter und Triebe, junge Früchte verfärben sich schwarz-braun. Befallene Triebspitzen sind häufig U-förmig nach unten gekrümmt. Ein sicheres Erkennungsmerkmal ist die Bildung gelb-braun gefärbter, klebriger Tröpfchen ( s. Bild ) an den befallenen Trieben.

Dieser Bakterienschleim tritt aber eher selten nur unter feucht-warmen Bedingungen auf. Durch Insekten, Vögel, Wind, oder Regen gelangt der Erreger im Frühjahr auf die offenen Blüten. In diesem Jahr begünstigen die warmen Witterungsperioden verbunden mit hoher Luftfeuchtigkeit während der Blütezeit die Krankheitsentwicklung.

Um eine weitere Ausbreitung der Krankheit zu verhindern sollten die Wirtspflanzen regelmäßig auf Feuerbrandsymptome hin kontrolliert werden. Bei leicht befallenen Bäumen genügt meist ein kräftiger Rückschnitt bis weit ( 30cm und mehr) in das gesunde Holz. Ist ein Baum allerdings stärker befallen und sind vor allem starke Äste betroffen, sollte er gerodet werden. Schnittwerkzeuge ( Scheren, Messer, Sägen ) müssen nach Gebrauch mit 70-prozentigem Alkohol desinfiziert werden, um eine Übertragung der Krankheit auf gesunde Bäume zu verhindern.

Das anfallende Schnittgut kann in kleineren Mengen über die Biotonne entsorgt oder verpackt zu den Grüngutsammelstellen des Landkreises gebracht werden. Auf keinen Fall gehören befallene Triebe auf den Kompost. Im Außenbereich ist auch das Verbrennen von infiziertem Material unter Wahrung der gesetzlichen Vorschriften möglich. Starkholz kann über eine längere Zeit abgedeckt im Freien gelagert und später für den Hausbrand verwendet werden.

Für weitere Fragen und Informationen stehen Ihnen Herr Peter Keller, Landratsamt Rottweil, Telefon 0741/244-291 oder Herr Martin Ohnmacht, Landwirtschaftsamt Rottweil , Telefon 0741/244-724 zur Verfügung.