Was hat denn den Dieter E. Albrecht geritten? Albrecht legte Widerspruch gegen die
Zurückweisung seiner vermeintlichen Bewerbung zur OB-Wahl ein, mit der Begründung,
dass ein Widerspruch weder recht- noch zweckmäßig war, weil sein "Schreiben" gar
keine Bewerbung gewesen sei. Was soll dieses Theater, es geht hier schließlich um
die Wahl des neuen Rottweiler OB. Gut, Herr Albrecht sagt, er habe sich nicht
beworben, dies stellt die Stadt nochmal fest und dagegen legt er jetzt Widerspruch
ein? Ja geht es noch?
Auch an der Standhaftigkeit des Dieter E. Albrecht kommen Zweifel auf, in einem Blog
schrieb Albrecht am 12. Dezember 2008:
Ich als Mann distanziere mich mit aller Schärfe von Ihrer Darstellung. Über diese
Paragraphen (insbesondere § 177 StGB und § 847 BGB) zu lachen ist niederträchtig!
Und, diese Veröffentlichung wäre doch nun einen Rücktritt von Ihnen wert!? Oder,
Sie löschen diese Passage zu welcher “Sie sich hinreissen liessen” wieder raus.
Jedenfalls war das sonst mein letzter Eintrag in diesem Blog und ich werde Ihre
Seite zukünftig meiden, weil sie zur Schmähschrift verkommt!
Es ging damals um die Entschuldigung von Rottweils Oberbürgermeister Thomas Engeser
wegen einer ungeschickten Äußerung um "Vergewaltigung in der Ehe". Der Betreiber
des Blogs machte dazu u.a. die folgende Aussage:
Schlimm war seine Aussage sowieso nicht. Ist in Rottweil überhaupt mal einer wegen
Vergewaltigung in der Ehe angezeigt oder sogar verurteilt worden? Ich kann mich nicht
erinnern. Ich kann mich aber gut erinnern, daß wir Männer damals alle über diesen
Paragraphen gelacht haben, als er eingeführt wurde!
Eine Entschuldigung des Blog-Betreiber ist nie erfolgt und die Textpassage ist
nie gelöscht worden, siehe hier:
http://rottweil.wordpress.com/2008/12/12/ob-entschuldigt-sich-wg-vergewaltigung-in-der-ehe/#commentsUnd jetzt, im Wahlkampf? Herr Albrecht schreibt wieder in diesem Blog, z.B. hier:
http://rottweil.wordpress.com/2009/03/12/die-links-zu-den-ob-kandidaten-im-internet/#commentsUnd Herr Albrecht verlinkt den Blog sogar auf seiner Internetseite:
http://www.ob-rottweil.de/Übrigens wird der erwähnte Blog nicht legal betrieben, gemäß § 10 Absatz 3 des
Mediendienste-Staatsvertrags müsste der Blog einen inhaltlich Verantwortlichen in einem
Impressum nennen. Da der Blog keinen inhaltlich Verantwortlichen nennt, kann er seine
teilweise persönlich beleidigenden Beiträge veröffentlichen, ohne dass ein
Betroffener sich dagegen wehren kann.
Gut, das Internet muss wohl mit solch anonymen Blogs leben, aber müssen Kandidaten
zur Wahl des Rottweiler Oberbürgermeisters ausgerechnet solche Blogs als Plattform nutzen?
Zu Albrechts Entschuldigung sei angemerkt, dass anscheinend auch andere Kandidaten (soweit
nachprüfbar) ihre Meinung dort kundtun. Ein Bewerber, der diesen Blog als Bühne nutzt, sollte
unwählbar sein.
Das muss man sich mal klarmachen: Herr Albrecht beschreibt und verlinkt einen Blog,
in dem über Paragraphen zur Vergewaltigung in der Ehe gelacht wird! Zwar protestiert
er gegen diese Aussage, aber dann verlinkt er seine Internetseite ausgerechnet auf diesen
Blog!